Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elevate MSP für die Geschäftsbeziehungen
zwischen der Elevate MSP GmbH
nachfolgend „Elevate MSP“ genannt
und dem Distributor/Direktpartner nachfolgend „Distributor“ genannt.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Elevate MSP beruhen auf Grundlage dieser AGB. Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Distributors werden von Elevate MSP nicht anerkannt und diesen wird hiermit widersprochen.
1.3. Für die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden eigenständigen Verträge geschlossen. Die Verträge bedürfen der Schriftform und werden auf der Grundlage dieser AGB vereinbart.
Vertragsschluss
2.1. Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge eine erstmalige Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Danach kann eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Kündigungen haben in Textform mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.
2.2. Die Angebote von Elevate MSP sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch Elevate MSPs Annahme, insbesondere durch Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung zustande. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Distributors beglichen werden
2.3. Abbildungen oder Zeichnungen, die aus den Unterlagen der jeweiligen Angebote hervorgehen, beinhalten lediglich Richtwerte.
2.4. Der Distributor hat Elevate MSP vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige gesonderte Anforderungen hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht die vertraglichen Verpflichtungen und die Haftung von Elevate MSP. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen ist Elevate MSP lediglich verpflichtet, die bestellten Leistungen zu erbringen
2.5 Der Distributor bietet die Leistungen und Produkt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung seinen Resellern oder Endkunden an. Er handelt als selbständiger Kaufmann.
2.6 Keine der Parteien ist berechtigt, Erklärungen oder Zusagen im Namen der jeweils anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung abzugeben.
2.7 Die angebotenen Produkte und Leistungen verändern sich ihrer technischen Natur nach in regelmäßigen Abständen. Elevate MSP behält sich daher vor, ihre Produkte weiter zu entwickeln, aber auch Bestandteile aus dem Portfolio heraus zu nehmen und/oder durch neue Produkte zu ersetzen.
2.8 Der Distributor wird die Gesetze des lauteren Wettbewerbs und die im Hinblick auf den Vertrieb und eingesetzten Produkt und Leistungen einschlägigen Vorschriften, geschützte Produktnamen sowie die Schutzrechte und Copyrightvermerke beachten und nicht entfernen.
Haftung für Sach- und Rechtsmängel
3.1 Elevate MSP wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Hersteller den Distributor dabei unterstützen, bei einem Reseller, Endkunden oder beim Distributor aufgetretene Mängel in angemessener Zeit zu beheben. Die Behebung von Mängeln kann durch Lieferung eines Updates oder Workarounds erfolgen. Im Übrigen gelten, wegen der Haftung von Sach- und Rechtsmängeln, die gesetzlichen Regelungen.
3.2 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schadensersatzansprüchen, bei Arglist und bei Übernahme einer Garantie. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Verjährung.
3.3 Der Distributor ist verpflichtet, die unter dieser Vereinbarung gelieferten Leistungen unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Untersuchung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gelieferten Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Auf die Leistungen, die von Elevate MSP erbracht werden, ist § 377 HGB anzuwenden.
3.4 Offensichtliche Mängel sind Elevate MSP unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Empfang der Vertragsprodukte schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind Elevate MSP unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
3.5 Bei Mängeln kann Elevate MSP zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Elevate MSP durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Produkts. Als Nacherfüllung gilt auch eine Lieferung von Updates, die den Mangel nicht enthalten, oder durch einen Workaround der den Mangel umgeht.
3.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Distributor nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder, soweit der Mangel die vertragsgemäße Nutzung des Vertragsprodukts nur unerheblich beeinträchtigt, vom Vertrag über das mangelhafte Vertragsprodukt zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn Elevate MSP seitens des Distributors eine hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist erhalten hat, ohne dass der geschuldete Erfolg erzielt wurde. Die Bereitstellung einer Lösung, die den Mangel umgeht (Workaround), ist bei Bemessung der Frist zu berücksichtigen.
3.7 Elevate MSP haftet nicht, soweit die Nutzung der Produkte aufgrund unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Wartung beeinträchtigt ist. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Beeinträchtigungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Produkte unter Bedingungen genutzt werden, die nicht den Anforderungen der Software entsprechen, die in der dem Produkt beiliegenden Dokumentation oder durch andere Mitteilungen des Herstellers oder von Elevate MSP spezifiziert sind.
3.8 Mängelansprüche für Vertragsprodukte verjähren binnen 12 Monaten ab Ablieferung des Vertragsprodukts. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche sowie Mängelansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
3.9 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Distributor nur zu, soweit die Haftung von Elevate MSP nicht gemäß vorliegender Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.
3.10 Soweit der Kunde des Distributors ein Vertragsprodukt zu einem Zweck kauft, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist der Distributor berechtigt, Elevate MSP gemäß der gesetzlichen Regelung im Wege des Lieferantenregresses (§ 478 BGB) in Anspruch zu nehmen. Liegt ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses vor, gelten die in diesem Vertrag enthaltenen Einschränkungen der Mängelhaftung nicht.
3.11 Elevate MSP haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen:
Die Haftung von Elevate MSP für Schäden, die durch die Elevate MSP oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist in der Höhe nach unbegrenzt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung von Elevate MSP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Elevate MSP unabhängig vom Grad des Verschuldens der Höhe nach unbegrenzt.
Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von Elevate MSP zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
Bei der Verletzung solcher Vertragspflichten durch Elevate MSP, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertrages gefährdet, haftet Elevate MSP, wenn keiner der in 3. genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch hervorsehbaren Schaden.
Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Schadensersatzhaftung ohne Verschulden und die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Elevate MSP als auch auf ein Verschulden des Distributors zurückzuführen, muss der Distributor sein Mitverschulden anrechnen lassen. Der Distributor ist für die regelmäßige Sicherung der Daten verantwortlich. Bei einem von Elevate MSP verschuldeten Datenverlust haftet Elevate MSP deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den durch den Distributor zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei ordnungsgemäß erfolgter Sicherung der Daten verlorengegangen wären.
Verletzung von Schutzrechten Dritter
4.1 Erfährt der Distributor von der Behauptung eines Dritten, dass die Nutzung eines Vertragsprodukts dessen Schutzrechte oder von Dritten verletzt, wird er Elevate MSP hiervon unverzüglich informieren. Die Rechtsmängelhaftung von Elevate MSP bleibt hiervon unberührt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gilt der von Elevate MSP im Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag genannte Preis. Ansonsten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in der Preisliste von Elevate MSP genannte Preis. Die Preise von Elevate MSP verstehen sich netto, „ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Elevate MSP behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten.
5.3 Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Distributor die eingeräumten Zahlungsfristen, so ist Elevate MSP – ungeachtet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. 288 Abs. 2 BGB zu fordern.
Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Distributors sofort zur Zahlung fällig. Für durch Einspruch oder fehlende Deckung nicht eingelöste Lastschriften berechnet die Elevate MSP neben den eigenen und fremden Bankgebühren eine Bearbeitungspauschale von 20,00 EUR. Des Weiteren ist die Elevate MSP berechtigt, künftige Lieferungen einzustellen und genutzte Dienste ohne weitere Information abzuschalten.
5.4 Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Distributor steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis oder einer anderen Bestellung zu. Elevate MSP ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Distributors berechtigt, ihre Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, anschließend auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5.5 Alle Forderungen von Elevate MSP einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder der Distributor in Verzug gerät oder wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder, wenn er die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen nach § 807 ZPO abgegeben hat. In diesen Fällen ist Elevate MSP auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Elevate MSP vom Vertrag zurücktreten.
Lieferung und Leistungserbringung
6.1 Bei den von Elevate MSP genannten Termine handelt es sich stets um unverbindliche Angaben, es sei denn, Fristen und Termine werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Leistungs-/Lieferfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Vertragsschluss.
6.2 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in dokumentierter Form zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Elevate MSP die Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten, Hersteller und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
6.3 Elevate MSP ist berechtigt, für sämtliche Verpflichtungen Dritte als Subunternehmer zu beauftragen und/oder in die Leistungserbringung einzubinden. Dem Distributor werden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.
6.4 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
6.5 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann Elevate MSP auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Distributor hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.
6.6 Elevate MSP erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Der Distributor trägt die Erfolgs- und Projektverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
6.7 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen von Produkten oder Leistungen setzt den rechtzeitigen Zugang sämtlicher vom Distributor zu übergebenden Informationen, Unterlagen Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Distributor voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen entsprechend.
6.8 Die Leistungsverpflichtung von Elevate MSP ruht in Fällen höherer Gewalt sowie im Falle einer von Elevate MSP nicht zu vertretenden, unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Elevate MSPs Lieferanten. In diesen Fällen ist Elevate MSP berechtigt, die Leistung hinauszuschieben, solange diese Ereignisse andauern. Bei einer dauerhaften oder länger als sechs Monate andauernden Leistungsstörung sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Elevate MSP wird den Distributor in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren.
6.9 Im Falle der produktiven Nutzung von werkvertraglichen Leistungen durch den Distributor gilt dies als Abnahme. In einem solchen Fall bedarf es keiner schriftlichen ausdrücklichen Abnahme.
Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Wissen über die Produkte und Leistungen sowie Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Wissen, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
Den Parteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
7.2 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Vertrags- und Lizenzbedingungen für Leistungen Dritter
8.1 Soweit Leistungen Dritter eingesetzt werden, gelten die Produktnutzungs- und Lizenzbedingungen des Dritten. Eine Änderung der Produktnutzungs- und Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Vertrag nicht und ist nicht beabsichtigt.
Die Produktnutzungs- und Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Dritten gelten ausschließlich für die Leistungen Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen AGB. Der Distributor erhält die Leistungen Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des Dritten
Mitwirkungspflichten des Distributors
9.1 Der Distributor ist verpflichtet, Elevate MSP zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen. Der Distributor sorgt dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von Elevate MSP zur Verfügung steht.
9.2 Der Distributor hat Elevate MSP Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Distributor die von Elevate MSP erteilten Hinweise befolgen.
9.3 Der Distributor verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. Elevate MSP kann zusätzliche Vergütung ihres Aufwands auf Basis ihrer aktuellen Preisliste verlangen, soweit:
a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Distributor konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Distributor als Mangel nachweisbar ist oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Distributors anfällt.
9.4 Der Distributor teilt Elevate MSP jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Usern der von Elevate MSP zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung von Elevate MSP von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Distributor übernommen.
9.5 Der Distributor stellt sicher, dass es durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den von Elevate MSP betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für Elevate MSP kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber Elevate MSP gestellt werden, wird der Distributor Elevate MSP von allen Ansprüchen freistellen. Entstehen Elevate MSP Schäden durch eine Nichtbeachtung des Vorgenannten, sind diese vom Distributor zu ersetzen.
9.6 Änderungen an Leistungen von Elevate MSP oder an der von Elevate MSP betriebenen IT-Infrastruktur durch den Distributor sind nur nach vorheriger Abstimmung mit Elevate MSP zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei Elevate MSP führen, sind diese vom Distributor gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Distributor zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen in der von Elevate MSP betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Distributor kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich waren.
9.7 Wenn vom Distributor beauftragte Dritte nicht mit Elevate MSP abgestimmte Änderungen an Leistungen von Elevate MSP oder an der von Elevate MSP betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist Elevate MSP nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Distributor trägt die bei Elevate MSP entstehenden Mehraufwände.
9.8 Der Distributor wird keine Dienste, Skripte o.ä. nutzen, die – auch über die enthaltene Software – die Datensicherheit und den Datenfluss im Kommunikationsnetz von Elevate MSP nachteilig beeinträchtigen können. Gefährden vom Distributor installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Kommunikationsnetzes von Elevate MSP, das des Drittanbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer Objekte/Kunden/Dienste, so kann Elevate MSP unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Distributors die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. In diesem Falle ergeht eine Meldung an den Distributor. Eine neue Anbindung kann erst dann erfolgen, wenn die vorgenannten Komplikationen behoben worden sind. Elevate MSP haftet nicht für etwaige Schäden, die durch die Einstellung der Anbindung aus diesem Grunde erfolgen.
9.9 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Distributor von Elevate MSP die ihm zur Verfügung gestellte Software löschen. Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Distributor unverzüglich beendet. Der Distributor hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Daten, die durch die Nutzung von Software, die zur Verfügung gestellt wurde, entstanden sind.
Übertragung von Rechten
10.1 Der Distributor kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung von Elevate MSP abtreten oder übertragen. Elevate MSP ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen.
Schlussbestimmungen
11.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:
a) Das Angebot/der Vertrag von Elevate MSP,
b) diese AGB,
c) die Regelungen des BGB und HGB,
d) weitere gesetzliche Regelungen.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich, Änderungen der Anschrift der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
11.3 Aufhebungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
11.4 Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5 Sofern der Distributor Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die aufgrund dieses Vertragsverhältnisses und im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Geschäftssitz von Elevate MSP als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.